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250 €
Ärger mitSWISS?

Waren auch Sie von der Annullierung des SWISS-Fluges LX2105 am 30.08.2024 betroffen?

Wir machen Ihre Entschädigung gegen SWISS nach europäischem Fluggastrecht geltend!

  • Keine Erfolgsprovision
  • Keine Kosten im Erfolgsfall
  • Erfolgsquote 99%
  • Sofortige Bearbeitung
  • Kostenlose Erstberatung
  • Persönliche Betreuung
  • Ganz einfach selber mahnen
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Informationen zum Flug
SWISS LX2105

Malaga, Spain (AGP)

Freitag 30.08.2024
Planmäßig: 14:15 CEST

Geneva, Switzerland (GVA)

Dieser Flug wurde annulliert.
Ihre mögliche Entschädigung
250 €

Jetzt 250 € Entschädigung bei SWISS geltend machen!!

Falls Ihr Flug mit der Flugnummer LX2105 annulliert wurde, steht Ihnen ggfs. ein Entschädigung in Höhe von 250 € zu.


Eine Annullierung bedeutet für Sie als Fluggast in den meisten Fällen erhebliche Unannehmlichkeiten, da Sie nicht nur am Flughafen festsitzen, sondern unter Umständen zu einem wichtigen Geschäftstermin oder einem Familienfest nicht rechtzeitig erscheinen oder Ihren Urlaub nicht rechtzeitig antreten können.

Die EU-Verordnung über Fluggastrechte (Nr. 261/2004) sieht für diese Fälle eine sog. Ausgleichszahlung (Entschädigung) vor, die die ausführende Fluggesellschaft ihren Fluggästen als pauschalen Schadensersatz zahlen muss. Diese Pflicht setzt SWISS erfahrungsgemäß nicht oder nur sehr zögerlich um.

Wenn Sie über ein gültiges Flugticket für den SWISS Flug LX2105 von Malaga nach Geneva verfügen und SWISS den Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug am Freitag 30.08.2024 annulliert hat und SWISS Ihnen keine alternative Beförderung angeboten hat, mit der es Ihnen möglich wäre nicht mehr als zwei Stunden vorher in Malaga abzufliegen und Geneva mit einer Verspätung von weniger als vier Stunden zu erreichen, steht Ihnen unter Umständen eine Entschädigung nach Artikel 7 der EU-Verordnung über Fluggastrechte (Nr. 261/2004)  zu.

Ohne gerichtliches Verfahren ist aber oftmals unmöglich, die Ansprüche gegen SWISS durchzusetzen.

Wir helfen Ihnen, Ihr gutes Recht gegen SWISS gerichtlich einzufordern und können Sie unterstützen, unabhängig davon, wo Sie wohnen - im Erfolgsfall völlig kostenfrei!

Zunächst kostenlos ein Mahnschreiben an SWISS generieren!

Um Ihnen die Geltendmachung Ihrer Entschädigung gegen SWISS wegen der Annullierung des Fluges LX2105 von Malaga nach Geneva am Freitag 30.08.2024 zu erleichtern, haben wir einen Mahnschreiben-Generator entwickelt, mit welchem Sie ein Mahnschreiben schnell, komfortabel und kostenlos selbst generieren können. Einfach Ihre Daten, Ihre Flugdaten und die Daten Ihrer Mitreisenden eingeben und schon erstellt unser System für Sie automatisch ein personalisiertes Mahnschreibenin Form einer PDF-Datei, welches Sie einfach öffnen und ausdrucken können. Das System berechnet die Entfernung zwischen Ihrem Startflughafen Malaga und Ihrem Zielflughafen Geneva und ermittelt so die Höhe der Ihnen und Ihren Mitreisenden zustehenden Entschädigung, welche in Ihrem Fall 250 € pro Person beträgt. Zudem erinnert Sie der Mahnschreiben-Generator automatisch per Email, wenn die SWISS gesetzte Zahlungsfrist verstrichen ist.

Jetzt Mahnschreiben generieren Jetzt Mahnschreiben generieren


Falls Sie zu dem Mahnschreibengenerator Anregungen oder Fragen haben, freuen wir uns über einen Hinweis.

Sofern die SWISS bereits aufgrund des von uns kostenlos zur Verfügung gestellten Mahnschreibens zahlt, würden wir uns über einen kurzen Hinweis per Email an info@diekmann-rechtsanwaelte.de oder eine Bewertung freuen.

Wenn Sie sich bereits schriftlich an SWISS gewandt und diese unter Fristsetzung zur Zahlung der Entschädigung aufgefordert haben, ist eine weitere Aufforderung natürlich nicht erforderlich.

Anspruch gegen SWISS kostenlos prüfen lassen

Gerne bieten wir Ihnen an, Ihren Anspruch auf eine Entschädigung gegen SWISS wegen der Annullierung des Fluges LX2105 von AGP nach GVA am Freitag 30.08.2024 kostenlos zu prüfen.

Wenn wir auch für Sie gegen SWISS einen Entschädigungsanspruch geltend machen sollen, freuen wir uns über Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme mittels des nachstehenden Formulars, per Telefon oder per Email an info@diekmann-rechtsanwaelte.de.

Für die Erstberatung entstehen Ihnen keine Kosten!

Durch das Absenden der Daten wird kein Mandatsverhältnis begründet.


Ihre über das Kontaktformular eingegebenen Daten werden über eine sichere SSL-Verbindung übermittelt.

Bei Fragen zum Kontaktformular helfen wir Ihnen gern!

Erfahrungen & Bewertungen zu DIEKMANN Rechtsanwälte

Ansprüche kostenlos prüfen lassen?

Wenn wir auch Ihre Ansprüche kostenlos prüfen sollen, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!
 

Moritz Diekmann

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Wenn wir Ihre Ansprüche im Rahmen einer Erstberatung prüfen sollen, benutzen Sie bitte das Kontaktformular auf dieser Seite.
Sie können auch unser PDF-Formular ausfüllen und uns dieses per E-Mail an info@diekmann-rechtsanwaelte.de senden.

Für die Erstberatung fallen keine Kosten an!

Aktuelle Verspätungen und Annullierungen

Flug Nr. Airline Abflug Ziel Planabflug Anspruch
DE1657 Condor RHO LEJ 13.09.2024 400€
DE1571 Condor FNC FRA 12.09.2024 400€
DE1506 Condor HAM FNC 12.09.2024 400€
6825 Eurowings NUE PMI 12.09.2024 250€
EW-6837 Eurowings ZRH PMI 10.09.2024 250€
EW1991 Eurowings PMI MUC 10.09.2024 250€
46060 SWISS ZRH YYZ 09.09.2024 600€
Fr1879 Ryanair SKG FMM 08.09.2024 250€
DI6023 Marabu Airlines (DI) HRG MUC 08.09.2024 400€
MS785 EgyptAir CAI FRA 07.09.2024 400€
LH767 Lufthansa BOM MUC 07.09.2024 600€
FR9535 Ryanair MLA FMM 06.09.2024 250€
FR7184 Ryanair HAM PMI 05.09.2024 400€
De68 Condor HRG DUS 05.09.2024 300€
VY1677 Vueling SCQ BCN 05.09.2024 250€
FR5183 Ryanair PMI FKB 04.09.2024 250€
IB6650 Iberia LIM FRA 03.09.2024 300€
SM2975 Air Cairo LEJ HRG 03.09.2024 400€
LH401 Lufthansa JFK FRA 03.09.2024 600€
DE1504 Condor FRA PMI 03.09.2024 250€
EW7537 Eurowings AGP HAM 30.08.2024 400€
LX2105 SWISS AGP GVA 30.08.2024 250€
1341 SmartLynx Airlines FMO PMI 30.08.2024 250€
SM2967 Air Cairo NUE HRG 30.08.2024 400€
LG9474 Luxair BER LUX 28.08.2024 250€